
Barrierefreiheit: Ist das Pflicht?
Selbstverständlich sind natürliche Personen und private Unternehmen (zur Zeit) nicht verpflichtet, die für die Erreichung der einzelnen Stufen der WAG nötigen Schritte zu unternehmen.
Dennoch sollten insbesondere private Unternehmen beim nächsten geplanten Redesign oder Relaunch der eigenen Webseite die Implementierung der WAG andenken, zumal der zusätzliche Aufwand in einer solchen Situation gering ist und man so "auf der sicheren Seite ist", falls die Implementierung der WAG in Zukunft Pflicht werden sollte.
Bei den Webseiten von Bundesbehörden und sukzessive auch Landesbehörden sowie staatlichen Einrichtungen sieht es etwas anders aus: Diese sind nach der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 17.07.2002" i.d.R. bis zum 31.12.2005 behindertengerecht zu gestalten. Genaueres dazu findet sich in der zu der Verodnung gehörenden Anlage.
Das Recht auf barrierefreie Webseiten der staatlichen Verwaltung ist übrigens von (Behinderten-)Verbänden gerichtlich einklagbar.
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[Barrierefreiheit: Übersicht][Barrierefreiheit: Was steckt dahinter?]
[Barrierefreiheit: Wie gehts?]
[Barrierefreiheit: Ist das Pflicht?]
[Barrierefreiheit: Ich habe Interesse!]
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